Zuletzt aktualisiert: 2026-08-23 · v1.0
Käuferschutz-Bedingungen ("Treuhand")
Stand: 23.08.2026, Version 1.0. Diese Bedingungen sind Bestandteil der AGB von Trademeup (Betreiberin: TTA Technologies, {{COMPANY_ADDRESS}}, RCS {{RCS_NUMBER}}, USt-IdNr. {{VAT_NUMBER}}).
1. Was der Käuferschutz ist und was er nicht ist
1.1 Der Käuferschutz (auf der Plattform auch "Treuhand" genannt) ist ein optionales Programm, das der Käufer im Checkout hinzubuchen kann. Er besteht aus zwei Elementen: a) einer verzögerten Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer über den Zahlungsdienstleister Stripe und b) den in diesen Bedingungen geregelten Erstattungsregeln bei Streitfällen.
1.2 Der Käuferschutz ist kein Treuhandkonto. Trademeup verwahrt zu keinem Zeitpunkt Kundengelder und erbringt keine Zahlungs- oder E-Geld-Dienste. Sämtliche Gelder liegen bis zur Auszahlung beim Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd.; Trademeup steuert lediglich den Zeitpunkt der Auszahlung an den Verkäufer und die Abwicklung von Erstattungen nach diesen Regeln.
1.3 Gesetzliche Rechte des Käufers gegen den Verkäufer (insbesondere Gewährleistungsrechte und bei Pro-Verkäufern das Widerrufsrecht) bestehen unabhängig vom Käuferschutz und werden durch ihn weder eingeschränkt noch ersetzt.
2. Abschluss und Kosten
2.1 Der Käuferschutz wird vom Käufer im Checkout gewählt und bezahlt. Das Entgelt beträgt:
- +4 % des Warenwerts bei Käufen von Privat-Verkäufern,
- +2 % des Warenwerts bei Käufen von Pro-Verkäufern (verifizierte Unternehmen).
2.2 Das Entgelt wird vor Abgabe der Bestellung ausgewiesen und ist mit Abschluss der Bestellung fällig. Wird die Bestellung vollständig storniert oder vollständig erstattet, wird auch das Käuferschutz-Entgelt erstattet; bei Teilerstattungen anteilig.
2.3 Der Käuferschutz gilt jeweils pro Bestellung bei einem Verkäufer. Ohne Buchung des Käuferschutzes gilt Ziffer 8.
3. Voraussetzung: Sendungsverfolgung
3.1 Käuferschutz-Bestellungen dürfen nur mit einer Versandart mit Sendungsverfolgung (Tracking) versendet werden. Der Verkäufer muss die Sendungsnummer in der Bestellabwicklung erfassen.
3.2 Trademeup ruft den Sendungsstatus bei den Versanddienstleistern bzw. über Tracking-Dienste ab (z. B. DHL, Mondial Relay, Hermes/Evri, Post Luxembourg, Colissimo, bpost). Maßgeblich für die Fristen dieser Bedingungen ist das vom Versanddienstleister per Sendungsverfolgung gemeldete Zustelldatum.
3.3 Versendet der Verkäufer eine Käuferschutz-Bestellung ohne Sendungsverfolgung oder erfasst er keine gültige Sendungsnummer, geht dies zu seinen Lasten: Im Streitfall kann ohne Zustellnachweis zugunsten des Käufers entschieden werden.
4. Ablauf mit Käuferschutz
4.1 Der Käufer zahlt den Gesamtbetrag (Warenwert, Versandkosten, Käuferschutz-Entgelt) im Checkout über den Zahlungsdienstleister.
4.2 Die Auszahlung des dem Verkäufer zustehenden Betrags wird einbehalten, bis eine der folgenden Bedingungen eintritt: a) der Käufer bestätigt den Erhalt der Bestellung in seinem Konto, oder b) die automatische Auszahlung nach Ziffer 5 greift, oder c) ein Streitfall wird zugunsten des Verkäufers entschieden.
4.3 Nach Erhaltsbestätigung des Käufers wird die Auszahlung an den Verkäufer unverzüglich veranlasst.
5. Automatische Auszahlung (Auto-Release)
5.1 Bestätigt der Käufer den Erhalt nicht und eröffnet er auch keinen Streitfall, wird der einbehaltene Betrag 14 Tage nach dem per Sendungsverfolgung bestätigten Zustelldatum automatisch an den Verkäufer ausgezahlt.
5.2 Diese Frist ist fest und nicht verhandelbar. Sie wird dem Käufer in der Bestellübersicht klar angezeigt (einschließlich des Ablaufdatums).
5.3 Streitfälle müssen vor Ablauf der Frist eröffnet werden. Nach Ablauf der Frist und erfolgter Auszahlung ist eine rückwirkende Eröffnung eines Käuferschutz-Streitfalls ausgeschlossen; gesetzliche Ansprüche gegen den Verkäufer bleiben unberührt (Ziffer 1.3), und der Support vermittelt auf Wunsch weiterhin ohne Geldgarantie.
5.4 Die rechtzeitige Eröffnung eines Streitfalls hemmt die automatische Auszahlung bis zum Abschluss des Streitfalls.
6. Keine bestätigte Zustellung
6.1 Meldet die Sendungsverfolgung keine Zustellung, findet keine automatische Auszahlung statt.
6.2 Liegt 30 Tage nach dem Versanddatum keine per Sendungsverfolgung bestätigte Zustellung vor und wurde der Fall nicht anderweitig gelöst, wird die Bestellung automatisch dem Support zur Prüfung vorgelegt. (Hinweis: Diese Frist ist eine Plattformregel und kann in künftigen Versionen angepasst werden.)
6.3 Geht die Sendung nachweislich verloren, wird der Käufer aus dem einbehaltenen Betrag erstattet; Ansprüche des Verkäufers gegen den Versanddienstleister bleiben unberührt.
7. Streitfälle und Erstattung
7.1 Der Käufer kann bei Problemen (z. B. Artikel nicht erhalten, Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab, Fälschungsverdacht, Beschädigung) über die Plattform einen Streitfall zur Bestellung oder zu einzelnen Positionen eröffnen, bei Käuferschutz-Bestellungen zwingend vor Ablauf der in Ziffer 5 genannten Frist.
7.2 Im Streitfall können beide Parteien Stellung nehmen und Nachweise hochladen (Fotos, Videos, Belege). Der Verkäufer erhält eine angemessene Antwortfrist, die in der Streitfallansicht angezeigt wird. Trademeup entscheidet danach auf Grundlage der vorgelegten Nachweise und dieser Bedingungen nach billigem Ermessen.
7.3 Wird zugunsten des Käufers entschieden, erfolgt die Erstattung (ganz oder anteilig) aus dem einbehaltenen Betrag auf das ursprüngliche Zahlungsmittel bzw. Guthaben. Trademeup kann die Erstattung von der Rücksendung des Artikels an den Verkäufer abhängig machen, soweit dies zumutbar ist; bei bestätigten Fälschungen erfolgt keine Rücksendung an den Verkäufer, soweit gesetzlich zulässig (siehe prohibited-items.md und sanctions.md).
7.4 Wird zugunsten des Verkäufers entschieden, wird der einbehaltene Betrag ausgezahlt.
7.5 Die Entscheidung im Streitfall betrifft nur die Abwicklung über die Plattform. Der Rechtsweg und gesetzliche Ansprüche der Parteien untereinander bleiben unberührt.
8. Bestellungen ohne Käuferschutz
8.1 Wählt der Käufer den Käuferschutz nicht, wird der dem Verkäufer zustehende Betrag sofort zur Auszahlung an den Verkäufer freigegeben (direkte Abwicklung über den Zahlungsdienstleister).
8.2 Bei Problemen mit einer Bestellung ohne Käuferschutz vermittelt Trademeup lediglich zwischen Käufer und Verkäufer (Support, Streitfall-Kommunikation). Eine Geldgarantie, Einbehaltung oder Erstattung aus einbehaltenen Beträgen besteht nicht. Gesetzliche Ansprüche gegen den Verkäufer und etwaige Rechte gegenüber dem Zahlungsdienstleister oder kartenausgebenden Institut (z. B. Chargeback) bleiben unberührt.
9. Missbrauch
9.1 Der Käuferschutz darf nicht missbräuchlich in Anspruch genommen werden (z. B. unwahre Angaben in Streitfällen, Behalten des Artikels trotz Erstattung ohne Rechtsgrund). Missbrauch kann zu Maßnahmen nach den Sanktionsregeln (sanctions.md) führen; weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
9.2 Bei begründetem Verdacht auf Betrug, Fälschung oder sonstige schwere Verstöße kann Trademeup Auszahlungen bis zur Klärung einbehalten lassen (siehe sanctions.md).
Kontakt: [email protected]